Am 19. Januar 2022 hat der Schweizer Bundesrat Anpassungen zu den bisherigen COVID-19-Schutzmassnahmen bekannt gegeben. Diese treten am 25. Januar 2022 in Kraft.
Die Moscheen im Kanton Aargau die keine Zertifikatspflicht eingeführt haben und bis heute Kontaktdaten erheben mussten, müssen diese ab dem 25. Januar 2022 nicht mehr einsammeln.
Alle weiteren COVID-19-Massnahmen müssen wie bislang eingehalten werden.
Das COVID-19-Schutzkonzept für Aargauer Moscheen haben wir bereits angepasst. Es tritt am 25. Januar 2022 in Kraft und kann hier heruntergeladen werden.
Nach wie vor gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!
Diese können auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachgelesen werden.