Am Mittwoch, 28. Oktober 2020 wurden vom Bundesrat die Schutzmassnahmen zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs der COVID-19-Infektionen nochmals verschärft. Diese neuen COVID-19-Schutzmassnahmen treten am 29. Oktober 2020 in Kraft. Entsprechend hat auch der Kanton Aargau die kantonalen COVID-19-Schutzmassnahmen aktualisiert.

Bezogen auf Moscheen lassen sich diese wie folgt zusammenfassen:

1. Die Maskenpflicht gilt nun im Aussenbereich und in allen Räumlichkeiten der Moscheen.

2. Die Registrierungspflicht der Besucher gilt ab sofort nicht nur für das Freitagsgebet, sondern auch für alle anderen täglichen Gebete.

3. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist nach wie vor einzuhalten.

4. Es dürfen sich maximal 50 Personen in der Moschee befinden (nicht pro Stockwerk oder Raum, sondern insgesamt). Dies gilt insbesondere auch für die Freitagsgebete.

5. Bei Missachtung obiger Regeln drohen Bussen und Moscheeschliessungen.

VAM-Schutzkonzept für Aargauer Moscheen

Der Verband Aargauer Muslime (VAM) hat wie beim letzten Mal ein eigenes COVID-19-Schutzkonzept für Moscheen im Kanton Aargau erstellt. Es wurde mit der verantwortlichen Behörde des Kantons Aargau abgestimmt.

Das entsprechend angepasste VAM-Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.

Weiterhin gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!

Diese kann man auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachlesen.