Auf Anfrage wurde die FIDS durch das BAG bezüglich Religionsunterricht für Jugendliche und Erwachsene wie folgt informiert:

  • Erlaubt ist Präsenzunterricht bei konfessionellem Religionsunterricht bis 16 Jahre (unter Einhaltung des Schutzkonzepts sowie der Maskentragpflicht bei Kindern und Jugendlichen abdem 12. Geburtstag
  • Nicht erlaubt ist Präsenzunterricht bei konfessionellem Religionsunterricht ab 16 Jahren.

Aufgrund dessen mussten auch wir unser Schutzkonzept anpassen. Für die Moscheen im Aargau gelten ab sofort folgende Regeln:

1. Die Maskenpflicht gilt im Aussenbereich und in allen Räumlichkeiten der Moscheen.

2. Die Registrierungspflicht der Besucher gilt nicht nur für das Freitagsgebet, sondern auch für alle anderen täglichen Gebete.

3. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist nach wie vor einzuhalten.

4. Es dürfen sich maximal 50 Personen in der Moschee befinden (nicht pro Stockwerk oder Raum, sondern insgesamt). Dies gilt insbesondere auch für die Freitagsgebete.

5a. Religionsunterricht für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre mit maximal 15 Teilnehmern pro Klasse darf durchgeführt werden. Dabei muss das Schutzkonzept strikte eingehalten werden (Abstand, Maske, maximal 50 Personen gleichzeitig im Gebäude, etc.)

5b. Religionsunterricht für Erwachsene ab 16 Jahren ist nicht erlaubt.

6. Bei Missachtung obiger Regeln drohen Bussen und Moscheeschliessungen.

VAM-Schutzkonzept für Aargauer Moscheen

Der Verband Aargauer Muslime (VAM) hat wie beim letzten Mal ein eigenes COVID-19-Schutzkonzept für Moscheen im Kanton Aargau erstellt. Es wurde mit der verantwortlichen Behörde des Kantons Aargau abgestimmt.

Das entsprechend angepasste VAM-Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.

Weiterhin gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!

Diese können auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachgelesen werden.