Wie allgemein bekannt können die Moscheen seit dem 28. Mai 2020 unter der Umsetzung eines Schutzkonzeptes für den öffentlichen Gottesdienst wieder öffnen (wir berichteten).
Am 6. Juni 2020 hat das BAG ein neues Rahmenschutzkonzept für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte veröffentlicht. Dieses ist einzuhalten und entsprechend umzusetzen.
Falls eine Moschee aufgrund spezieller Umstände eine Abweichung von diesem Rahmenschutzkonzept des Bundes als notwendig erachtet, fordert der VAM den entsprechenden Moschee-Vorstand auf, sein abweichendes Schutzkonzept zu dokumentieren, seinen Gemeindebehörden vorzulegen und schriftlich genehmigen zu lassen.