Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen, welche der Bundesrat am 17. Dezember bekannt gegeben hat.

Wo bislang in Innenräumen die 3G-Regel galt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Neben Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen betrifft dies auch all jene Moscheen, welche die Zertifikatspflicht eingeführt haben.

Konkret bedeutet das:

  • Moscheen, die eine Zertifikatspflicht eingeführt haben, müssen nun die 2G-Regel anwenden. Dafür kann auf Masken verzichtet werden.
  • Moscheen, die keine Zertifikatspflicht eingeführt haben, müssen jetzt wieder die Kontaktdaten erheben.

Entsprechend haben wir wiederum das COVID-19-Schutzkonzept für Aargauer Moscheen angepasst. Es tritt am 20. Dezember 2021 in Kraft und kann hier heruntergeladen werden.

Nach wie vor gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!

Diese können auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachgelesen werden.