Nun ist es soweit, am 16. März 2020 erklärte der Bundesrat in einer um 17 Uhr live übertragenen Pressekonferenz die «ausserordentliche Lage» für die Schweiz. Ab Mitternacht bedeutet dies konkret:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen.
  • Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Diese Massnahmen gelten vorerst bis zum 19. April 2020 (neu auch für die bisherigen Schulschliessungen).

Der Bundesrat versichert aber, dass die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sichergestellt ist, denn es sind genügend Vorräte angelegt worden.

Insbesondere bleiben geöffnet:

  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten.
  • Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.

Weitere Infos können der Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. März 2020 entnommen werden.

Situation im Kanton Aargau

Auch der Aargauer Regierungsrat hat am 16. März 2020 gestützt auf das Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau die kantonale Notlage ausgerufen, um die vom Bundesrat angeordneten einschneidenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens umsetzen zu können.

Er verzichtet dabei auf weitergehende Massnahmen auf kantonaler Ebene und dankt der Bevölkerung und den sonst Betroffenen für das Bewahren der Ruhe, die Besonnenheit, die Solidarität und das Verständnis im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie und den zur Bewältigung notwendigen Massnahmen.

Weitere Informationen können der Medienmitteilung des Aargauer Regierungsrates vom 16. März 2020 entnommen werden.

Auswirkungen für die Mitglieder des VAM

Auch für die Mitglieder des VAM hat diese «ausserordentliche Lage» verschärfte Auswirkungen:

  • Neben dem Freitagsgebet sollten nun gar keine Gemeinschaftsgebete mehr in den Moscheen verrichtet werden.
  • Keinerlei Veranstaltungen dürfen mehr durchgeführt werden.
  • Sämtlicher Unterricht in den Moscheen muss ausgesetzt werden.
  • In manchen Fällen kann die Schliessung der gesamten Moschee angezeigt sein.

Nach wie vor empfiehlt der VAM, die allgemeinen Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) strikte einzuhalten.

Der VAM möchte nochmals anregen, dass seine Mitgliedsvereine den Aufbau eines Sozialdienstes in Erwägung ziehen, um besonders gefährdete und allein lebende ältere Mitmenschen (Muslime oder Nichtmuslime) in ihrer Nachbarschaft zu unterstützen.

Dabei kann es sich um Einkäufe, Lieferdienste und andere Besorgungen handeln. Dies wäre auch eine gute Freizeitbeschäftigung für Jugendliche, die ja jetzt schulfrei haben. Siehe z.B. SRF News vom 15. März 2020.