Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates sind ab dem 28. Mai 2020 Gottesdienste und Feiern aller Religionen unter Anwendung von Schutzmassnahmen wieder erlaubt. Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 20. Mai 2020 beschlossen.

Es ist dabei äusserst wichtig, dass die Schutzmassnahmen sorgfältig vorbereitet und umgesetzt werden. Ein entsprechendes Schutzkonzept wird momentan durch die FIDS vorbereitet (mehr dazu siehe unten). Auch müssen alle Moschee-Verantwortlichen inklusive Imame diese kennen und die Verantwortung für deren Um- und Durchsetzung übernehmen.

Was ist bis jetzt geschehen?

  • Die FIDS hat bereits am 15. Mai ein eigenes Schutzkonzept für Moscheen erarbeitet und dem Bundesrat und dem BAG zur Prüfung vorgelegt.
  • Danach haben mehrere Gespräche mit Vertretern des Bundes stattgefunden.
  • Der Präsident der FIDS, Montasser BenMrad, hat sich am 19. Mai 2020 zusammen mit den Schlüsselvertretern anderer Religionsgemeinschaften mit Bundesrat Alain Berset getroffen (siehe SRF Tagesschau vom 19. Mai 2020). Er bat darum, dass die Gemeinschaftsgebete in den Moscheen so bald wie möglich wieder aufgenommen werden können.
  • Daraufhin hat der Bund ein offizielles Rahmenschutzkonzept für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften erarbeitet und am 20. Mai zur Verfügung gestellt.

Was kommt noch?

  • Eine FIDS-Taskforce wird kurzfristig das bestehende Schutzkonzept gemäss dem vorliegenden Rahmenschutzkonzept des Bundesrates anpassen und aktualisieren.
  • Die neue Version des FIDS-Schutzkonzeptes wird dem Bund zur erneuten Prüfung vorgelegt werden.
  • Die neue Version wird dann verbindlich sein. Alle Moscheen müssen die Regeln bei der Wiedereröffnung befolgen. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei, müssen die Moscheen das Schutzkonzept vorweisen und die Umsetzung aufzeigen können.
  • Die FIDS plant diese definitive Version den Dachverbänden am Sonntag, 24. Mai 2020 zur Verfügung zu stellen. Der VAM wird diese dann sofort an seine Mitglieds-Moscheen weiterleiten und auf der VAM-Webseite aufschalten.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Gesundheit unserer Mitmenschen höchste Priorität hat und wir dürfen nicht zulassen, dass Moscheen zu Orten der Ausbreitung des Virus werden.

Quelle: FIDS