Am 26. Mai 2021 gab der Bundesrat weitere Öffnungsschritte, die am Montag, den 31. Mai 2021 in Kraft treten, bekannt. Neu können nun wieder bis zu 100 Personen an Gottesdiensten teilnehmen. Wir haben unser Schutzkonzept entsprechend angepasst. Es kann hier heruntergeladen werden.

Zusammengefasst gilt somit:

1. Die Maskenpflicht gilt im Aussenbereich und in allen Räumlichkeiten der Moscheen.

2. Die Registrierungspflicht der Besucher gilt nicht nur für das Freitagsgebet, sondern auch für alle anderen täglichen Gebete.

3. Abstand ist einzuhalten, insbesondere bei den Gebeten. Es ist mindestens ein Gebetsplatz zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leer zu lassen. Eine schachbrettartige Anordnung der Gebetsplätze wird empfohlen.

4. Es dürfen sich maximal 100 Personen in der Moschee, resp. pro Raum aufhalten. Letzteres aber nur, falls die Räume VOLLSTÄNDIG voneinander getrennt sind und über separate Ein- und Ausgänge verfügen. Dies gilt insbesondere auch für die Freitags- und Festgebete.

5. Religionsunterricht mit maximal 50 Teilnehmern pro Raum darf durchgeführt werden. Dabei muss das Schutzkonzept strikte eingehalten werden (Abstand, Maske, völlig getrennte Räume wie oben beschrieben).

6. Kulturelle Veranstaltungen sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Dazu gehören z.B. Moscheeführungen oder Treffen von Vereinsmitgliedern.

7. Vereinslokale dürfen neu sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich wieder Gäste bewirten. Innen dürfen maximal 4 Personen und im Aussenbereich maximal 6 Personen pro Tisch sitzen. Die Masken dürfen am Tisch abgelegt werden.

8. Bei Missachtung obiger Regeln drohen Bussen und Moscheeschliessungen.

Weiterhin gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!

Diese können auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachgelesen werden.