Aufgrund verschiedener Anfragen unserer Mitgliedsvereine und nach Rücksprache mit den zuständigen Kantonsbehörden haben wir unser Schutzkonzept präzisiert. Es kann hier heruntergeladen werden.

Zusammengefasst gilt somit:

1. Die Maskenpflicht gilt im Aussenbereich und in allen Räumlichkeiten der Moscheen.

2. Die Registrierungspflicht der Besucher gilt nicht nur für das Freitagsgebet, sondern auch für alle anderen täglichen Gebete.

3. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist nach wie vor einzuhalten.

4. Es dürfen sich maximal 50 Personen in der Moschee, resp. pro Raum aufhalten. Letzteres aber nur, falls die Räume VOLLSTÄNDIG voneinander getrennt sind und über separate Ein- und Ausgänge verfügen. Dies gilt insbesondere auch für die Freitags- und Festgebete.

5. Religionsunterricht mit maximal 50 Teilnehmern pro Raum darf durchgeführt werden. Dabei muss das Schutzkonzept strikte eingehalten werden (Abstand, Maske, völlig getrennte Räume wie oben beschrieben).

6. Kulturelle Veranstaltungen sind mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dazu gehören z.B. Moscheeführungen oder Treffen von Vereinsmitgliedern.

7. Vereinslokale dürfen, falls vorhanden, nur ihre Terrassen öffnen unter Einhaltung des Abstands und mit maximal 4 Personen pro Tisch. Die Masken dürfen nur während der Konsumation abgelegt werden. Konsumation im Innern ist nach wie vor untersagt.

8. Bei Missachtung obiger Regeln drohen Bussen und Moscheeschliessungen.

Weiterhin gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!

Diese können auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachgelesen werden.