Die «Causa Glarner» hat das Thema Schuldispensation an hohen religiösen Feiertagen wieder ins öffentliche Medieninteresse gerückt. Nicht zum ersten Mal hat sich der «Lieblingspolitiker» der Musliminnen und Muslime im Aargau, Andreas Glarner, aus Oberwil-Lieli und seines Zeichens SVP-Nationalrat, durch eine geschickte Kombination von Unwissenheit, Provokation und messerscharfem Kalkül medienwirksam in Szene gesetzt und dadurch die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit auf sich gezogen.

Man erinnere sich:

Am 4. Juni 2019 veröffentlichte Glarner einen Post auf seinem Facebook-Account, mit der Aufforderung, einer jungen Zürcher Lehrerin seine Meinung kund zu tun. Dazu hatte er auch noch die private Handy-Nummer seines Opfers gezeigt und somit öffentlich zum Stalking aufgerufen. Und was war das «Vergehen» der Lehrerin? Sie hatte die Eltern muslimischer Schülerinnen und Schüler in einem Brief darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kinder Anspruch auf einen Urlaubstag für das anstehende Ramadanfest hätten und dass sie dazu ein Gesuchsformular ausfüllen müssten.

Dass dies so im Zürcher Schulregelement  festgeschrieben ist, störte den Aargauer Nationalrat und SVPler Glarner wohl nicht weiter. Auf NZZ online vom 5.6.2019 ist dazu zu lesen: «Ein Gentleman ist, wer sich beim Gähnen im Dunklen die Hand vor den Mund hält. SVP-Nationalrat Andreas Glarner ist trotz Anzug und Krawatte das Gegenteil eines Gentlemans: ein Rüpel, der sein Maul dann am allerwenigsten im Griff hat, wenn er sich vor breitem Publikum weiss.» 

In der Sendung «SonnTalk» auf TeleZüri vom 9. Juni 2019 entschuldigte sich Glarner dann später, dies aber auch nur halbherzig. Denn gleichzeitig verbreitete er weitere Falschinformationen: Nur muslimische Schüler dürften an hohen religiösen Feiertagen freinehmen, behauptete er (siehe dazu SRF online vom 10.6.2019). Offensichtlich hält es Glarner nicht für nötig, sich vorab zu informieren.

Ist dies eines Schweizer Nationalrates würdig? 

Und was tut die SVP-Führung? Sie schweigt, wie meistens in solchen Fällen.

Aber auch unter Musliminnen und Muslime hat die ganze Affäre für Unsicherheit gesorgt. Wir haben daher die rechtlichen Grundlagen in den Kantonen Aargau und Zürich erarbeitet und in einem eigenen Beitrag erläutert. Damit sollte nun diesbezüglich Klarheit herrschen.