Wie bereits angekündigt, können Moscheen und andere religiöse Einrichtungen ab dem 28. Mai 2020 wieder Gottesdienste und Feiern durchführen. Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte umgesetzt und befolgt werden.
Das durch die FIDS erarbeitete und durch den Schweizer Bundesrat genehmigte Schutzkonzept, das für die Wiedereröffnung der Moscheen notwendig ist, steht ab sofort auf einer extra eingerichteten FIDS-Website zur Verfügung. Es besteht aus folgenden Elementen:
- Schutzkonzept für muslimische Gemeinschaften in der Schweiz zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste
Die darin enthaltenen Anweisungen sind strikte einzuhalten. - Ergänzungen zum Schutzkonzept: Freitagsgebet
Dieses Dokument ist ein integraler Bestandteil des Schutzkonzept-Dokuments. Es erklärt wichtige Punkte die berücksichtigt werden müssen, um Freitagsgebete durchführen zu dürfen. Es enthält auch eine Liste von Materialien, welches für die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen benötigt wird. - Plakat A2
Dieses sollte ausgedruckt und an verschiedenen Stellen in der Moschee gut sichtbar aufgehängt werden. - Flyer A5
Auch dieser sollte ausgedruckt und an die Moscheebesucher verteilt werden. - In Kürze wird auch ein kurzes Animations-Video veröffentlicht, das ein einfaches Verständnis aller Schutzmassnahmen ermöglichen soll.
Wir wünschen allen unseren Mitgliedsmoscheen einen segensreichen, sicheren und erfolgreichen Start in die Post-COVID-19-Ära.
.