Wie bereits angekündigt, können Moscheen und andere religiöse Einrichtungen ab dem 28. Mai 2020 wieder Gottesdienste und Feiern durchführen. Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte umgesetzt und befolgt werden.

Das durch die FIDS erarbeitete und durch den Schweizer Bundesrat genehmigte Schutzkonzept, das für die Wiedereröffnung der Moscheen notwendig ist, steht ab sofort auf einer extra eingerichteten FIDS-Website zur Verfügung. Es besteht aus folgenden Elementen:

Wir wünschen allen unseren Mitgliedsmoscheen einen segensreichen, sicheren und erfolgreichen Start in die Post-COVID-19-Ära.

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