Am Sonntag, den 18. Oktober 2020 versammelte sich der Bundesrat zu einer ausserordentlichen Sitzung während derer neue Schutzmassnahmen zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs der COVID-19-Infektionen beschlossen wurden. Diese sind seit Montag, 19. Oktober 2020 in Kraft.

Zusätzlich hat auch der Kanton Aargau am 19. Oktober 2020 zusätzliche kantonale COVID-19-Schutzmassnahmen beschlossen und in Kraft gesetzt.

Bezogen auf Moscheen lassen sich diese wie folgt zusammenfassen:

1. Die Maskenpflicht gilt nun in allen Räumlichkeiten der Moscheen

2. Die Registrierungspflicht der Besucher gilt ab sofort nicht nur für das Freitagsgebet, sondern auch für alle anderen täglichen Gebete

3. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist nach wie vor einzuhalten

4. Bei Missachtung obiger Regeln drohen Bussen und Moscheebeschliessungen

VAM-Schutzkonzept für Moscheen

Der Verband Aargauer Muslime (VAM) hat wie beim letzten Mal ein eigenes COVID-19-Schutzkonzept für Moscheen im Kanton Aargau erstellt. Es wurde mit der verantwortlichen Behörde des Kantons Aargau abgestimmt.

Das entsprechend angepasste VAM-Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.

Weiterhin gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!

Diese kann man auf der Seite des Bundes unter: Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachlesen.