Am 9. Juli hat der Kanton Aargau für öffentliche Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, zu denen auch Gottesdienste in Synagogen, Kirchen und Moscheen gehören, die Schutzmassnahmen des Bundes verschärft.
Aufgrund dessen und im Hinblick auf das bevorstehende Opferfest (Eid-ul-Adha) hat der VAM das bestehende Schutzkonzept für Moscheen im Aargau angepasst und dieses mit den Behörden des Kantons Aargau abgestimmt.
Nach wie vor ist das Tragen von Schutzmasken gemäss COVID-19 Verordnung des Bundes obligatorisch, wenn der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Das aktualisierte Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.