Am 28. Februar 2020 hat der Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b des Epidemien-Gesetzes vom 28. September 2012, ein Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern erlassen. Dieses gilt mindestens bis zum 15. März 2020. Siehe dazu die entsprechende Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.2.2020.

Vollzug und Kontrolle durch Kantone

Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig, insbesondere auch für Bestimmungen bezüglich öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen. Veranstalter müssen demnach zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

Situation im Aargau

Basierend auf dem Verbot des Bundesrates hat der Kanton Aargau spezielle Vorkehrungen getroffen, welche hier abgerufen werden können: Coronavirus – Das Wichtigste im Überblick.

So ist ab sofort ein Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung im Kanton Aargau mit zwischen 150 und 999 Personen auszufüllen und beim Kanton einzureichen. Erst nach Genehmigung durch die Kantonsärztin darf die Veranstaltung durchgeführt werden. Die Genehmigung kann dabei an Bedingungen geknüpft werden.

Informationsblätter und das Gesuchsformular können hier heruntergeladen werden:

Der VAM ruft alle Mitgliedsvereine auf, eine Lagebeurteilung vorzunehmen und gegebenenfalls ein Gesuch einzureichen. Gemäss Auskunft des Kantons sind davon auch Freitagsgebete mit mehr als 150 Teilnehmern betroffen! Bei Bedarf können sich Mitgliedsvereine zwecks Hilfe oder Beratung über die üblichen Kanäle direkt an den VAM-Vorstand wenden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Wir möchten an dieser Stelle an die allgemeinen Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erinnern:

  • Hände regelmässig und gründlich waschen
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben

Insbesondere die ersten beiden Punkte sollten bei praktizierenden Musliminnen und Muslimen eine Selbstverständlichkeit sein.

Zu guter Letzt…

In den sozialen Medien werden in letzter Zeit vermehrt Beiträge geteilt, welche – bewusst oder unbewusst – gewissen Verschwörungstheorien Vorschub leisten. Dazu gehört, dass der Begriff Coronavirus bereits früher aufgetaucht ist (z.B. in Asterix-Büchern) oder dass es bereits früher Desinfektionsmittel gab, die gegen den Coronavirus wirksam sind.

Wir möchten darauf hinwiesen, dass es sich beim Begriff Coronavirus um eine Virusfamilie handelt, und nicht um einen spezifischen Virus-Typ (siehe z.B. diesen Wikipedia-Eintrag). Neben dem aktuellen Virus-Typ COVID-19 gehören auch der SARS-Virus aus dem Jahre 2002 und der MERS-Virus aus dem Jahre 2012 dazu.