Am 13. März 2020 hat der Bundesrat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie beschlossen:

  • Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind ab sofort verboten.
  • In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.
  • Obige Verbote gelten ab sofort bis Ende April 2020.
  • An den Schulen darf bis am 4. April 2020 vor Ort kein Unterricht stattfinden, d.h. die Schulen auf allen Stufen werden geschlossen.
  • Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt.

Hier können weitere detaillierte Informationen dazu abgerufen werden:

Situation im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau setzt die vom Bundesrat neu beschlossenen oder angepassten Massnahmen und Empfehlungen rasch und situationsgerecht um:

  • Ab Montag, 16. März 2020, bleiben vorläufig bis zu den Frühlingsferien alle Schulen im Kanton geschlossen.
  • Ab sofort dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden durchgeführt werden; dies gilt auch für die gemäss bisheriger Regelung bewilligten Veranstaltungen.
  • Die Kantonspolizei unterstützt das Grenzwachtkorps bei der Umsetzung der vom Bundesrat in den Bereichen Grenzverkehr und Grenzkontrollen angeordneten Massnahmen.

Hier können weitere detaillierte Informationen dazu abgerufen werden:

Auswirkungen für die Mitglieder des VAM

Für die Mitglieder des VAM hat diese neue Verordnung konkrete Auswirkungen:

  • Keine Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Bazare, etc.) bei denen voraussichtlich mehr als 100 Personen anwesend sein werden. Der VAM empfiehlt, bis Ende April generell auf die Durchführung solcher Veranstaltungen zu verzichten.
  • Kein Unterricht in den Moscheen.
  • Keine Freitagsgebete, an denen voraussichtlich mehr als 100 Personen teilnehmen werden. Der VAM empfiehlt, bis Ende April generell auf die Durchführung von Freitagsgebeten zu verzichten.
  • Die für den 29. März 2020 geplante VAM-GV wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, resp. mit der VAM-MV im Herbst zusammengelegt.

Weiterhin empfiehlt der VAM, die allgemeinen Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) strikte einzuhalten.

Ausserdem möchte der VAM anregen, dass seine Mitgliedsvereine den Aufbau eines Sozialdienstes in Erwägung ziehen, um besonders gefährdete und allein lebende ältere Mitmenschen (Muslime oder Nichtmuslime) in ihrer Nachbarschaft zu unterstützen. Dabei kann es sich um Einkäufe, Lieferdienste und andere Besorgungen handeln.