Ab heute werden die vom Mittwoch, 28. Oktober 2020 angepassten COVID-19-Schutzmassnahmen für die Moscheen im Kanton Aargau zusätzlich verschärft. Neu gilt ab sofort, dass der Religionsunterricht in Moscheen bis auf weiteres verboten wird (basierend auf Art. 6d Abs. 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage). Gemäss den Verantwortlichen im Kanton Aargau zählt Religionsunterricht als freiwilliges Angebot und wird nicht mit der obligatorische Schule und der Sekundarstufe II gleichgestellt.
Für die Moscheen gelten daher nun folgende Punkte:
1. Die Maskenpflicht gilt im Aussenbereich und in allen Räumlichkeiten der Moscheen.
2. Die Registrierungspflicht der Besucher gilt nicht nur für das Freitagsgebet, sondern auch für alle anderen täglichen Gebete.
3. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist nach wie vor einzuhalten.
4. Es dürfen sich maximal 50 Personen in der Moschee befinden (nicht pro Stockwerk oder Raum, sondern insgesamt). Dies gilt insbesondere auch für die Freitagsgebete.
5. Es darf kein Religionsunterricht durchgeführt werden.
6. Bei Missachtung obiger Regeln drohen Bussen und Moscheeschliessungen.
VAM-Schutzkonzept für Aargauer Moscheen
Der Verband Aargauer Muslime (VAM) hat wie beim letzten Mal ein eigenes COVID-19-Schutzkonzept für Moscheen im Kanton Aargau erstellt. Es wurde mit der verantwortlichen Behörde des Kantons Aargau abgestimmt.
Das entsprechend angepasste VAM-Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.
Weiterhin gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!
Diese kann man auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachlesen.