Die Staatsanwaltschaft Baden verhängt bedingte Geldstrafen und Bussen gegen drei Verantwortliche.
Mit eindeutlg rassistischen Parolen wie «Sau Türken» und «Dreck Jugos» war die Ortssektion Widen der SVP im Februar 2012 medial aufgefallen. Wir hatten darüber ausführlich berichtet. Immerhin waren die Sprüche rund ein halbes Jahr aufgeschaltet.
Gemäss diversen Medienberichten vom 18. und 19. Februar 2013 kam nun die Staatsanwaltschaft Baden zum Schluss, dass der Präsident und ein Vorstandsmitglied der SVP Widen durch das Laden der Slogans auf die Homepage gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen haben. Sie wurden zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 100 beziehungsweise à 80 Franken verurteilt. Eine weitere Person erhielt wegen Gehilfenschaft eine eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken. Die Strafbefehle sind aber noch nicht rechtskräftig.