Ab sofort werden die per 1. November 2020 verschärften COVID-19-Schutzmassnahmen für die Moscheen im Kanton Aargau etwas gelockert. Neu gilt, dass der Religionsunterricht in Moscheen unter gewissen Bedingungen und unter der strickten Einhaltung des Schutzkonzepts wieder elaubt ist:
Die Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Klasse ist auf 15 begrenzt. Im Falle von mehr als 15 Schülern sind entweder getrennte Räume vorzusehen, oder der Unterricht ist zeitlich gestaffelt durchzuführen. Es darf auch keine Durchmischung der Schülerinnen und Schüler stattfinden.
Diese neuen Regelungen wurden durch den VAM in Absprache mit den Aargauer Landeskirchen erarbeitet und durch die verantwortlichen Behörden im Kanton Aargau geprüft.
Somit gelten für die Moscheen im Aargau nun folgende Punkte:
1. Die Maskenpflicht gilt im Aussenbereich und in allen Räumlichkeiten der Moscheen.
2. Die Registrierungspflicht der Besucher gilt nicht nur für das Freitagsgebet, sondern auch für alle anderen täglichen Gebete.
3. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist nach wie vor einzuhalten.
4. Es dürfen sich maximal 50 Personen in der Moschee befinden (nicht pro Stockwerk oder Raum, sondern insgesamt). Dies gilt insbesondere auch für die Freitagsgebete.
5. Religionsunterricht mit maximal 15 Personen pro Klasse darf durchgeführt werden. Dabei muss das Schutzkonzept strikte eingehalten werden (Abstand, Maske, maximal 50 Personen gleichzeitig im Gebäude, etc.)
6. Bei Missachtung obiger Regeln drohen Bussen und Moscheeschliessungen.
VAM-Schutzkonzept für Aargauer Moscheen
Der Verband Aargauer Muslime (VAM) hat wie beim letzten Mal ein eigenes COVID-19-Schutzkonzept für Moscheen im Kanton Aargau erstellt. Es wurde mit der verantwortlichen Behörde des Kantons Aargau abgestimmt.
Das entsprechend angepasste VAM-Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.
Weiterhin gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten!
Diese können auf der Seite des Bundes unter Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nachgelesen werden.