Wie allgemein bekannt, hat der Schweizer Bundesrat am 19. Juni 2020 neue Massnahmen und Verordnungen erlassen, die am 22. Juni 2020 in Kraft getreten sind.

Die Betreiber von Einrichtungen und die Organisatoren von Veranstaltungen und Aktivitäten sind für die Erfüllung der Vorgaben und deren Einhaltung verantwortlich. Die Einhaltung der Schutzkonzepte wird von den Kantonen überwacht.

VAM-Schutzkonzept für Moscheen

Basierend auf den neuesten Vorgaben des Bundes hat der Verband Aargauer Muslime (VAM) ein eigenes COVID-19-Schutzkonzept für Moscheen im Kanton Aargau erstellt. Es wurde mit der verantwortlichen Behörde des Kantons Aargau abgestimmt.

Das ab sofort gültige Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.

Neben der Umsetzung und Bekanntmachung sollte jede Moschee einen COVID-19-Verantwortlichen benennen, der im Bedarfsfall als Ansprechpartner für Moscheebesucher als auch für Behörden dienen kann.

Nach wie vor gilt: Allgemeine Hygieneregeln einhalten

Die allgemeinen Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind nach wie vor strikte einzuhalten.