Wie bereits angekündigt können unsere Moscheen ab dem 28. Mai ihre Türen für gemeinschaftliche Gebete wieder öffnen.

Der VAM ist im konstanten Austausch mit den Verantwortlichen des FIDS, der das bereits publizierte Schutzkonzept und die noch folgenden Lockerungen der Massnahmen direkt mit dem Bundesrat für alle Moscheen in der Schweiz abspricht. Die Regelungen gelten daher für die ganze Schweiz, d.h. auch für den Kanton Aargau.

Zum aktuellen Stand kann folgendes festgehalten werden:

  • Nach der Genehmigung des ersten Schutzkonzepts für Moscheen hat der Bundesrat weitergehende Lockerungen im öffentlichen Leben bekanntgegeben
  • Daher ist anzunehmen, dass weitere Lockerungen auch für die gemeinschaftlichen Gebete folgen werden. So zeichnet sich beispielsweise eine baldige Öffnung der Cafeterias in unseren Moscheen ab.
  • Die FIDS Task-Force arbeitet intensiv daran und wird dem Bundesrat so schnell wie möglich ein überarbeitetes Konzept zu Genehmigung vorlegen.
  • Bis es aber soweit ist, müssen die Auflagen des aktuellen Schutzkonzeptes jedoch weiterhin unbedingt vollständig eingehalten werden, und dies bis auf ausdrücklichen Widerruf.

Zur Erleichterung der Umsetzung hat die FIDS ein animiertes Video vorbereitet, das hier angesehen werden kann.